Änderungen der Corona Schutzverordnung vom 20.08.2021

Liebe Mitglieder,

was zu erwarten war, tritt ab dem 20.08.2021 in Kraft.

Da NRW und auch Oberhausen über dem neuen Richtwert von 35 liegt, gilt ab Freitag, den 20.08.2021 die „3G“-Regel. Es dürfen somit nur noch Personen unser Clubheim betreten, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Für den Sport in Innenräumen wird ab einer Inzidenz von 35 ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt) benötigt. Vollständig Geimpfte und Genesene benötigen keinen Testnachweis.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen Coronatest. Sie sind generell getesteten Personen gleichgestellt und unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen. Die Nachweise sind immer mitzuführen.

Es ist schön, dass wir eine wirklich sehr hohe Quote an Geimpften und Genesenen haben. Dies ist neben der Gewissheit des erhöhten Schutzes für alle auch in der Abwicklung des Sportbetriebes für alle eine große Erleichterung.

Alle, die nun einen entsprechenden Test mitbringen müssen, zeigen diesen bitte vor dem Unterricht dem jeweiligen Trainer.

Die Turnierpaare bekommen weitere Informationen zur Abwicklung per mail.

Herzlichen Dank, dass Ihr alle so verantwortungsbewusst seid und damit auch alles für einen weiteren Schritt in die „Normalität“ einbringt.

Bitte haltet Euch weiterhin an die Regeln und bleibt gesund!

Viele Grüße

Euer Vorstand