Liebe Mitglieder,

die neue NRW Corona – Schutzverordnung ab 02.11.2020 sagt:

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30.11.2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.

Aus diesem Grund können wir leider keine Trainingsmöglichkeiten, mit einem angepassten Hygienekonzept, ermöglichen wie erhofft.

Das Clubheim bleibt daher vom 02.11.2020 bis zum 30.11.2020 geschlossen.

Sobald Veränderungen möglich sind, werden wir Euch selbstverständlich entsprechend informieren.

Bleibt gesund und verantwortungsbewusst!

Euer Vorstand

Sandra Bähr
Bundesjugendwartin
Deutscher Tanzsportverband e.V.
Tel. 0173 58 50 200
www.tanzsport.de